Als Rechtsgrundlage für den IT-Zweckverband gelten die Satzung und der öffentlich-rechtliche Vertrag, die hier eingesehen werden können:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag Kreis Pinneberg Stadt Quickborn
Anlage zur Satzung: Mitgliederverzeichnis
Entschädigungssatzung Stand 01.03.2020